Wir 'Alten' brauchen uns vor Corona (COVID-19) und vor der Klimaerwärmung nicht zu fürchten,
die soziale Kälte bringt uns vorher um !


Pflegeheim: Ich klage an!

Der Blog  > Pflegeheim: Ich klage an! <  war der Grundstein für diesen neuen Blog.
Vom ersten Tag nach dem Schlaganfall bis zu seinem plötzlichen Tod habe ich meinen jüngsten Bruder auf seinem leidvollen Weg begleitet.
Wirklich helfen konnte ich ihm nicht.
Aber möglicherweise kann ich mit den Erfahrungen aus diesen fast drei Jahren Anderen helfen.
Das ist der Sinn dieses neuen Blogs . . . ein Dialog mit anderen Betroffenen.

3 Kommentare:

  1. Hausverbote nehmen zu:


    ""Montag, 04. November 2013

    Hausverbote in Pflegeheimen nehmen zu Einen deutlichen Anstieg von Hausverboten in Alten- und Pflegeheimen registriert die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter (BIVA). Im laufenden Jahr hat sich die Zahl der Ratsuchenden wegen angedrohter oder ausgesprochener Hausverbote v e r z e h n f a c h t.


    Begründet werden diese Hausverbote regelmäßig mit Arbeitnehmerschutzmaßnahmen. Die Pflegekräfte fühlten sich in ihrer Arbeit gestört und könnten keine ordnungsgemäße Pflege mehr leisten. Man sei daher genötigt, die störende Person des Hauses zu verweisen, berichtet Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin bei der BIVA.

    Kommt es zu einem Hausverbot leide darunter in erster Linie der Bewohner. Er vermisse seinen Angehörigen der oftmals der einzige ist, der ihn besucht und den Kontakt zur Außenwelt aufrecht hält. Richterliche Entscheidungen nach einer Einstweiligen Verfügung werden vielfach zugunsten der Einrichtung entschieden, so die Erfahrung von Kempchen. Viele Richter seien mit diesem Thema nicht vertraut und ziehen daher die Bedürfnisse des Bewohners kaum in Betracht. Selbst wenn der Bewohner ausdrücklich wünscht, dass er von dem Angehörigen weiter besucht wird und dieser verspricht, sich nur in den Räumen des Pflegebedürftigen aufzuhalten, werden Hausverbote richterlich bestätigt.


    Der Vorsitzende der BIVA, Dr. Manfred Stegger, fordert daher, dass grundsätzlich auf Hausverbote verzichtet wird, und die Wünsche der Bewohner bei Konflikten zwischen Einrichtung und Angehörigen im Vordergrund stehen. Kommt es dennoch zum Hausverbot und zur juristischen Auseinandersetzung verlangt er von den Gerichten mehr Berücksichtigung der Bewohnerinteressen.

    Die BIVA ist seit 1974 die einzige bundesweite unabhängige Interessenvertretung für Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote im Alter und bei Behinderung in Anspruch nehmen.
    http://www.biva.de/hausverbote-in-pf...men-nehmen-zu/ ""

    Da kommt einem ja das Grausen bei solchen Richtern, die da Recht sprechen. Wie weit sind wir schon gekommen, dass die geldverdienenden skrupellosen Träger Recht bekommen und machen können, was sie wollen?

    Die BIVA berät, aber kämpfen muss der Einzelne selbst und wer kein Geld hat, selbst schon andersweitig stark belastet durch Beruf oder privat ist, gibt ev. auf und nichts ändert sich, sondern die entsprechenden Heimleiter, Träger fühlen sich bestärkt, treiben weiter ihr Spiel, schrecken andere Angehörige ab, eine berechtigte Beschwerde zu führen. Es müssen Strafmassnahmen her für Heime, die mit solchen Metoden arbeiten.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hier ein Beispiel, dass es auch anders laufen kann:

      ""Im Notfall muss das Besuchsrecht durch einstweilige Anordnung des zuständigen Gerichts durchgesetzt werden. Das Amtsgericht Hannover hat auf Antrag vom 14.05.2010 und Beschluss vom gleichen Tage dem Sohn einer Heimbewohnerin, der zugleich auch als Ersatzbetreuer bestellt ist, der Zugang zur Wohnung seiner Mutter gesichert. Unter dem Eindruck dieser Entscheidung, der zwei Wochen zuvor bereits eine weitere einstweilige Anordnung voraufgegangen war, hat das Pflegeheim den Söhnen anschließend ein umfassendes Besuchsrecht eingeräumt.""

      http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/hausverbot-im-pflegeheim

      Löschen
  2. Hier ein interessanter Artikel aus der ZEIT vom Juni dieses Jahres..
    Es schreibt der Heimleiter, Armin Rieger, über sein Heim und was falsch läuft bei dem Bewertungssystem des MDK. Herr Rieger hat eine Verfassungsklage eingereicht.

    die ZEIT schreibt:

    ""Rieger ist ein Rebell. Auch sein Haus Marie hatte Bestnoten – bis Rieger sich entschloss, das Pflegesystem zu bekämpfen, das er "verbrecherisch" nennt. Dieses System beginnt bei den falschen Noten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vergibt sie, 59 Kriterien fragt er einmal im Jahr ab. Das Problem: Der MDK überprüft nur das, was aufgeschrieben wird, nicht das, was in den Heimen tatsächlich vor sich geht. Um dagegen zu protestieren, hat Rieger sich absichtlich schlechte Noten geben lassen. Er hat Unterlagen nicht rausgerückt, die der MDK prüfen wollte.""

    Weiter:

    ""Als Armin Rieger vor 13 Jahren plante, das Heim zu kaufen, wollte er Geld machen. Die Pflege versprach eine so gute Rendite, dass sich auch Aktiengesellschaften für das Geschäft interessierten. Rieger besuchte das Heim, bemerkte, dass Essen und Windeleinlagen fehlten. Sah den Dreck. Den Mäusekot in der Speisekammer. Er warf die Heimleiter hinaus und setzte sich selbst in das enge Büro am Ende des Ganges.""

    Weiter:
    ""Die Bewohner im Haus Marie dürfen anziehen und essen, was sie möchten, dürfen schlafen und aufstehen, wann sie möchten. Das ist in dem streng durchrationalisierten Betrieb der Pflegeheime eine Ausnahme. Bei Rieger sind alle Betten belegt, was er macht, hat sich in Augsburg herumgesprochen.""

    Mit Pflege ist viel Geld zu verdienen:

    ""Würde Rieger Personal für die Hauswirtschaft sparen und das Essen vom Caterer kommen lassen, würde er pro Jahr 40.000 Euro mehr Gewinn machen (aktuell sind es 120.000 Euro). Diese Zahlen sind aufschlussreich, weil Rieger ein kleines Heim führt. Großbetriebe machen Hunderttausende mehr Gewinn, wenn sie die Pfleger auch putzen lassen. Die meisten Angehörigen wissen das nicht. Wenn sie am Sonntagmittag zu Besuch kommen, putzt natürlich kein Pfleger.""

    In einem Heim war es üblich, dass den Angehörigen das Staubwischen überlassen wurde.







    Nachzulesen unter: http://www.zeit.de/2014/24/pflegeheime-beurteilung
    Verfassungsklage: http://www.briefe.menschenwuerde-in-der-altenpflege.de/index.php

    AntwortenLöschen

---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Deine Meinung ist mir wichtig,
auch dann noch, wenn ich deinen Kommentar aus rechtlichen Erwägungen oder aus Gründen der Ausdrucksweise einmal nicht freischalten mag.

Eine Bitte habe ich allerdings, falls Du anonym posten möchtest:
Bitte gebe wenigstens einen Nick (Spitznamen) und den Ort an, von dem aus Du schreibst!

Rentner Anton (aka Netzgärtner)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------